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September 27, 2017
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
Gebühren für die Erschließung und den Straßenausbau
Sie müssen als Kommune Straßen, Wege und Verkehrseinrichtungen herstellen oder von Grund auf wiederherstellen. Die Kosten für diese Maßnahmen können anteilig auf die Anlieger umgelegt werden. Um die Beiträge festzusetzen und die Forderungen aus den Beitragsbescheiden durchsetzen müssen Sie Satzungen beschließen und Verwaltungsverfahren durchführen.
Dabei tauchen deshalb immer wieder die gleichen Fragen auf:
- Was sind beitragsfähige Maßnahmen und wie bemisst sich der wirtschaftliche Vorteil für Grundstückseigentümer?
- Wie muss ich den umlagefähigen Aufwand berechnen und verteilen?
- Welche Regelungen muss ich in der Satzung festlegen?
- Wie muss ich einen Beitragsbescheid aufbauen und wie kann ich Ratenzahlung für Beitragspflichtige anbieten?
Geht es Ihnen auch so? Dann lassen Sie sich jetzt helfen!
Wir kalkulieren Ihre Gebühren
- Überprüfen und Anpassen der vorhandenen Satzung
- Vorstellen der Ergebnisse vor Ausschüssen und den politischen Gremien
- Entwickeln des Kalkulationsschemas als Workshop
- Prüfen Ihrer Kalkulation
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Ihren Vorhaben
- Schulungen zum Thema