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September 27, 2017
Erschliessungs- und Strassenausbaubeitraege

Erschliessungs- und Strassenausbaubeitraege

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Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Gebühren für die Erschließung und den Straßenausbau

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​Sie müssen als Kommune Straßen, Wege und Verkehrseinrichtungen herstellen oder von Grund auf wiederherstellen. Die Kosten für diese Maßnahmen können anteilig auf die Anlieger umgelegt werden. Um die Beiträge festzusetzen und die Forderungen aus den Beitragsbescheiden durchsetzen müssen Sie Satzungen beschließen und Verwaltungsverfahren durchführen.
Dabei tauchen deshalb immer wieder die gleichen Fragen auf:
  • Was sind beitragsfähige Maßnahmen und wie bemisst sich der wirtschaftliche Vorteil für Grundstückseigentümer?
  • Wie muss ich den umlagefähigen Aufwand berechnen und verteilen?
  • Welche Regelungen muss ich in der Satzung festlegen?
  • Wie muss ich einen Beitragsbescheid aufbauen und wie kann ich Ratenzahlung für Beitragspflichtige anbieten?

    Kontaktdaten

    Gebührentatbestand:

    Gewünschte Leistung:


    Thomas Kusyk

    Arndt Krischok

    030 - 3 907 907 - 64
    a.krischok(at)ipm.berlin

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