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September 27, 2017Friedhöfe
September 27, 2017
Feuerwehr
Pauschalen für den Kostenersatz von Feuerwehreinsätzen
Die Gewährleistung des Brandschutzes ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Kosten der Feuerwehr sind grundsätzlich durch die Kommunen zu tragen. Nur in Ausnahmefällen ist das Erheben eines Kostenersatzes möglich.
Auch wenn Landesrecht und Rechtsprechung sich teils stark unterscheiden, ergeben sich für die Kalkulation der Kostenersatzsätze stets die gleichen Fragen:
- Welche Kosten des Brandschutzes sind ansatzfähig?
- Muss für jede Ortswehr und für jedes Fahrzeug einzeln kalkuliert werden?
- Wie können Kosten verursachungsgerecht auf die Kommunen und den Abgabeschuldner verteilt werden?
Wir kalkulieren Ihre Kostenersatzsätze
- Überprüfen und Anpassen der vorhandenen Satzung
- Erstellen einer gesonderten Entgeltordnung für feuerwehrferne Leistungen (z.B. Tragehilfen, etc.)
- Vorstellen der Ergebnisse vor Ausschüssen und den politischen Gremien
- Workshops
- Prüfung Ihrer Kalkulation
- Brandschutzkonzepte, Brandschutzordnungen und Evakuierungsplanung
- Einsatzplänen, Brandschutz- und Gefahrenabwehrbedarfsplanungen sowie bei der Katastrophenschutzplanung
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu Standortalternativen