Im Februar wurden in einem Vor-Ort-Termin die Rahmendaten der Kalkulation erörtert und festgelegt. Im Anschluss kalkulierte das IPM darauf aufbauend die Kurabgaben. Die Gemeinde ist seit 2019 als Erholungsort anerkannt und erhebt nun erstmalig eine Kurabgabe.
Müssen Sie auch Kur- und/oder Fremdenverkehrsabgaben kalkulieren? Dann finden Sie hier weitere Informationen.
Benötigen Sie auch Unterstützung bei der Gebührenkalkulation? Dann wenden Sie sich gerne an Arndt Krischok per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-64.