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IPM kalkuliert rechtssichere Kurbeiträge für die Stadt Bad Berka

 

Bereits Anfang des Jahres hat das IPM die Kurbeiträge für die Stadt Bad Berka kalkuliert. Die Herausforderung lag hierbei neben den üblichen Verdächtigen wie Eigenanteil der Stadt und Ermittlung der Tagesgäste darin, dass die Verwaltung der Stadt noch kammeral bucht. Es lag kein bewertetes Anlagevermögen vor. Also mussten sich fleißige Hände ans Werk machen und Investitionen für die letzten Jahre aufgelistet. So konnte in Zusammenarbeit mit dem IPM ein vorzeigbares Anlagevermögen für die Kalkulation erstellt werden. Natürlich wurden auch geplante Investitionen berücksichtigt.

Nicht leicht gemacht hat man sich die Einschätzung der Zuordnung der Kureinrichtungen. Das Schwimmbad zum Beispiel wurde als marginal interessant für die Kurgäste eingeschätzt. Ebenso öffentliche Veranstaltungen im Kulturhaus. Diese beiden Einrichtungen wurden nicht in die Kurbeiträge mit einbezogen.

Der Stadtrat hat mittlerweile eine neue Satzung beschlossen. Diese tritt am 01.01.19 in Kraft. Die Kommunalaufsicht hatte keine Einwände, sodass die neue Kurbeitragssatzung am 23.11.2018 im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Das IPM gratuliert und wünscht allen Kurgästen einen schönen Aufenthalt.

Sie haben Fragen zum Thema? Dann wenden Sie sich gerne an Benjamin Wagner per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-63.

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