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Gericht bestätigt IPM-Gebührenkalkulation der Elternbeiträge

 

Am 22.05.2019 wurde am OVG Berlin Brandenburg über die Satzung für Elternbeiträge und die dazugehörige Kalkulation der Stadt Altlandsberg (Antragsgegner) verhandelt. Das IPM hat die Kalkulation Anfang 2018 erstellt. Die Stadt Altlandsberg wurde durch Frau Zöller (Rechtsreferat), Herrn Grünheid (Abteilungsleiter Organisation und Finanzen) und Herrn Benjamin Wagner (IPM) vertreten. Die Klage führten Herr Brandt und Herr Schröder von der Anwaltskanzlei Brandt (Antragsteller) aus Prenzlau durch.

Klagepunkte waren:

  • die Beschlussfähigkeit und Wirksamkeit einer rückwirkend heilenden Satzung
  • Ansatzfähigkeit von Grundstücks- und Gebäudekosten (Kaltmiete)
  • Ermittlung der Personalkostenzuschüsse durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Ansatzfähigkeit von Verwaltungsgemeinkosten

Nach langer mündlicher Verhandlung entschied das Gericht sämtliche Anträge der Antragssteller abzulehnen. Die Stadt Altlandsberg hat den Prozess somit gewonnen. Die IPM-Gebührenkalkulation der Elternbeiträge wurde durch das OVG in allen Punkten bestätigt.

Lesen Sie hierzu auch die beiden Artikel auf moz.de und auf der Website der Märkischen Allgemeinen.

Inzwischen liegt das schriftliche Urteil vor. Gern können Sie es hier nachlesen.

Gemeinsam mit der BITEG veranstalten wir ein Seminar zur Kalkulation der Elternbeiträge, in dem die Auswirkungen der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg auf die Kalkulation der Elternbeiträgebesprochen wird. Die Seminare finden am 18.06.2019 und am 21.08.2019 jeweils im Internationalen Handelszentrum Berlin-Mitte in der Friedrichstr. 95 statt. Melden Sie sich gleich hier an.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • Ansatzfähige Kosten
  • Nicht ansatzfähige Kosten
  • Was hat es mit § 16 Abs. 3 KitaG auf sich?
  • Einfluss der KitaBKNV
  • Zuordnen der Kosten nach Betreuungsarten und Leistungsbereichen
  • Ermitteln rechtssicherer Höchstbeiträge
  • Ermitteln rechtssicherer Mittagskosten
  • Vorschläge für Sozialstaffelung
  • Beantwortung von Fragen der Teilnehmenden

Benötigen Sie kompetente Unterstützung bei Ihrer Kita-Gebührenkalkulation? Dann wenden Sie sich gern per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-63 an Benjamin Wagner.

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