Jugendamt erkennt Kalkulation der Elternbeiträge des IPM an
Zur Feststellung des Einvernehmens der neuen Satzung und der dazugehörigen Kalkulation hat das IPM die Verwaltung der Gemeinde Zeuthen, den Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Dahme-Spree (Brandenburg) beraten. Nach erfolgreicher Zusammenarbeit erkennt das Jugendamt die Herangehensweise des IPM zur erstellten Kalkulation der Elternbeiträge an. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Kostenposition der sogenannten Gemeinkosten. Darin sind Verwaltungskosten enthalten, die durch Querschnittsämter innerhalb der Verwaltung entstehen. Diese Ämter werden für den Bereich Kita tätig (Lohnbuchhaltung, Kasse, Bauamt, politische Ebene, etc.) und sind in der Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung – KitaBKNV unter § 2 nicht explizit genannt. Jedoch ist die dort genannte Liste nicht abschließend. Das Jugendamt konnte der Argumentation folgen, dass sich diese Kosten zum einen logisch aus dem Betrieb einer Kita ergeben und somit ansatzfähig sind.
Zum anderen wurde die Herangehensweise des IPM bestätigt, sich an der pauschalen Ermittlung dieser Kosten nach den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu orientieren, wenn keine Kosten-Leistungsrechnung vorliegt.
Ob dieser Pauschalbetrag für Sie kostendeckend ist oder ob der Kommunalhaushalt durch die Regelung noch stärker belastet wird, berechnen wir gern für Sie. Wenden Sie sich einfach an Tomas Kusyk per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-61.