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Kostenausgleich bei Kitas: Probleme bei der Abrechnung für Fremdkinder, kostenlosen Kitajahren und anderen Finanzzuschüssen

 

In mehreren Bundesländern ist die Kleinkindbetreuung für Eltern mittlerweile kostenlos. Ob lediglich das letzte Kindergarten-Jahr, die gesamte Kindergarten-Betreuung oder andere Varianten, alle führen zu teils groben Ungenauigkeiten bei der Kostenerstattung zwischen den Trägern und dem Land bzw. Landkreis. Aufgrund unserer Seminarerfahrung und den Gesprächen mit Angestellten der Verwaltung kennen wir die Probleme bei der Abrechnung genau. Bei den Finanzzuschüssen für die Personalkosten der Träger ist das ähnlich. Hier wird oft verallgemeinert und nach der „Standard-Pädagogin“ bezahlt. Aber es geht auch anders. Wir kennen Beispiele, in denen eine detaillierte Kostenaufschlüsselung dazu führte, dass der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe höhere und nahezu kostendeckende Zuschüsse einräumte.

Auch fehlende Staatsverträge zwischen den Bundesländern sind ein Riesenproblem. Denn wenn ein Kind aus Berlin in Brandenburg betreut wird, zahlt die betreuende Kommune kräftig drauf. Schnell geht es hierbei um einen fünfstelligen Wert pro Kind im Jahr!

Auch für einen Nachweis gegenüber den politischen Vertretern sollte gesorgt werden. Hierzu eignet sich die Kostenleistungsrechnung als Sparten-KLR perfekt. Das Institut für Public Management (IPM) kann hierbei auf seine jahrelange Erfahrung in der Einführung der KLR und der Kalkulation von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren zurückgreifen. Individuell auf den jeweiligen Träger zugeschnittene Auswertungsmöglichkeiten machen jede gewünschte Darstellung und Aufarbeitung der Daten möglich. Welche tatsächlich entstehenden Kosten fallen pro Platz an und welcher Anteil davon darf als Elternbeitrag erhoben werden? Kommen Ihnen diese Probleme bekannt vor? Dann melden Sie sich für weitere Informationen gerne bei Benjamin Wagner per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-63.

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