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Musik- und Volkshochschulen

Gebühren für Musik- und Volkshochschulen

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Viele Kommunen stellen ihren Bürgern Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen bereit. Für deren Nutzung wird zumeist eine Gebühr erhoben. Voraussetzung für das Erheben von Benutzungsgebühren ist eine rechtsgültige Satzung. Dieser Satzung muss eine konsistente und nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetz sowie der aktuellen Rechtsprechung ausgerichtete Gebührenkalkulation zugrunde liegen.
In diesem Zusammenhang stellen sich immer wieder die gleichen Fragen:
  • Welche Kostenpositionen sind für die Kalkulation ansatzfähig?
  • Wie werden die Gemeinkosten zugeordnet?
  • Wie hoch fallen die betriebswirtschaftlich sinnvollen Mindestgebühren der Einrichtungen aus?
  • Wie kann eine sozialverträgliche Staffelung der Gebühren für unterschiedliche Nutzergruppen erfolgen?

Wussten Sie schon?

Die Gebührenkalkulation für Volkshochschulen kann wesentlich vereinfacht werden, wenn anstatt mit dem klassischen BAB mit der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung gerechnet wird.

    Kontaktdaten

    Gebührentatbestand:

    Gewünschte Leistung:

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    Arndt Krischok

    Arndt Krischok

    030 - 3 907 907 - 64
    a.krischok@ipm.berlin

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