Seit dem Sommer dieses Jahres verfügt die Landeshauptstadt Kiel über eine aktuelle Kalkulation und einen dazugehörigen Muster-Kalkulationsbericht zur Ermittlung der maximal ansatzfähigen Elternbeiträge. Diese wurden in einem dreitägigen Workshop unter Anleitung von Herrn Wagner vom IPM erstellt. Auch die hausinterne Rechnungsprüfung nahm daran teil.
Da aber die Landesregierung von Schleswig-Holstein bis 2020 die Kita-Finanzierung landesweit neu und einheitlich regeln möchte, haben die Kieler Kreisverbände in einer Kooperationsvereinbarung geregelt, dass die aktuelle Gebührensatzung mit der Sozialstaffelung grundsätzlich bestehen bleiben soll. Mittelfristig will man die Beitragsfreiheit der Kitas mit Hilfe des Landes erreichen.
Da ähnliche Bestrebungen auch in anderen Bundesländern angestoßen werden, muss natürlich immer wieder auf das Konnexitätsprinzip hingewiesen werden. Sollte also das Bundesland per Gesetz die Beitragsfreiheit wünschen so muss es gegenüber den Trägern auch für die Ertragsverluste aufkommen. Damit den Kommunen als Träger der Einrichtungen ein möglichst genauer Kostennachweis gegenüber dem Land möglich ist, empfiehlt sich hier mindestens die Einführung einer Sparten-KLR für den „Kita-Bereich“.
Sie haben Fragen zum Thema? Dann wenden Sie sich gerne an Benjamin Wagner per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-63.