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Straßenreinigung und Winterdienst

Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst

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Die Straßenreinigung und der Winterdienst sind im Rahmen der Gefahrenabwehr und für das Erscheinungsbild der Kommune von höchster Bedeutung. Unabhängig davon, wer diese Leistungen erbringt (Bauhof, private Unternehmen etc.), können Kommunen ihre BürgerInnen zur Begleichung dieser Kosten in Form von Gebühren heranziehen. Voraussetzung hierfür sind eine entsprechende Satzung sowie eine konsistente Kalkulation.

Bei der Kalkulation der Gebühren stellen sich in diesem Zusammenhang immer wieder die gleichen Fragen:

  • Sind einzelne Kosten wie die Kosten der Abfallbehälterentleerung ansatzfähig?
  • Welcher Maßstab soll für die Bemessung der Gebühren gewählt werden?
  • Wie wird der öffentliche Anteil ermittelt?
Wir kalkulieren Ihre Gebühren
  • Überprüfen und Anpassen der vorhandenen Satzung bzw. Neufassen derselbigen
  • Vorstellen der Ergebnisse vor Ausschüssen und den politischen Gremie
  • Themenspezifische
  • Entwicklung des Kalkulationsschemas als Worksho
  • Prüfung Ihrer Kalkulatio
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Bau– und Sanierungsmaßnahmen
  • Schulungen zum Thema

Wussten Sie schon?

Neben dem verbreiteten Frontmetermaßstab zur Bemessung der Gebühren existieren gerichtlich anerkannte weitere Maßstäbe, die den Erhebungsaufwand für die Kommunen erheblich verringern.

    Kontaktdaten

    Gebührentatbestand:

    Gewünschte Leistung:

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    Arndt Krischok

    Arndt Krischok

    030 - 3 907 907 - 64
    a.krischok@ipm.berlin

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