Viele Kommunen stellen ihren Bürgern Bibliotheken, Volkshochschulen und Musikschulen bereit. Für deren Nutzung wird zumeist eine Gebühr erhoben. Voraussetzung für das Erheben von Benutzungsgebühren ist eine rechtsgültige Satzung. Dieser Satzung muss eine konsistente und nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetz sowie der aktuellen Rechtsprechung ausgerichtete Gebührenkalkulation zugrunde liegen.