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Wirtschaftlichkeit von Investitionen und Maßnahmen im IT Bereich

Die enorme Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologie für öffentliche Verwaltungen im Zeitalter der Digitalisierung zeigt sich vor allem in stetig wachsenden Haushaltsansätzen aller Fachbereiche. Die öffentliche Verwaltung ist nach §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet Investitionsvorhaben wirtschaftlich und sparsam durchzuführen.

Wir beraten und schulen seit über 10 Jahren unterschiedliche Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen und -institutionen zum Thema Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Mit dieser Erfahrung und unseren maßgeschneiderten Produkten erhalten Sie die passende Leistung für Ihren Bedarf:


Erstellen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Sie haben keine Zeit oder nicht ausreichend Personal zur Verfügung um die gesetzlich geforderte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für ihr IT-Vorhaben zu erstellen? Dann stehen wir Ihnen als Full-Service Dienstleistungspartner zur Seite und erstellen nach ihren Anforderungen komplette Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Vorlage bei Entscheidungsträgern oder als komplette Prozessdokumentation von der Voruntersuchung bis zur Evaluation nach Abschluss des Vorhabens. Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse vor politischen Gremien und innerhalb der Verwaltung.

Prüfen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Im Zuge von Projektplanungen werden Ihnen auch Unterlagen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens vorgelegt. Die gesetzlichen Prüfkriterien für die sind jedoch sehr komplex und werden häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Sie benötigen eine kompetente Zweitmeinung zu einer vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung? Wir prüfen die Untersuchung auf Methodik, getroffene Annahmen, Rahmendaten, Datengrundlagen, quantitative und qualitative Kriterien und die Ergebnisse hinsichtlich der Plausibilität und Richtigkeit. Sie erhalten von uns ein Prüfgutachten mit Handlungsempfehlungen und Korrekturen. Auf Wunsch präsentieren wir die Ergebnisse vor politischen Gremien und innerhalb der Verwaltung.

Beraten – gemeinsame Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Workshop

Sie führen aktuell noch keine oder unzureichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach gesetzlichen Vorgaben durch und möchten diesen Prozess zukünftig mit eigenem Personal implementieren? Dann gehen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg bis zur vollständigen Einführung. Im Rahmen von mehreren Workshops werden die Mitarbeitenden aus den Fachbereichen geschult und anhand von Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag die detaillierte Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vermittelt. Zur nachhaltigen Umsetzung des Prozesses helfen wir auch bei der Erstellung von Richtlinien und Anweisungen, sowie bei der Entwicklung von Kriterienkatalogen für unterschiedliche Vorhaben.

Schulungen zur Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden

Sie führen aktuell noch keine oder unzureichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach gesetzlichen Vorgaben durch und möchten die Mitarbeitenden aus den relevanten Fachbereichen zum Thema weiterbilden?

Wir vermitteln Ihnen in kompakten Seminaren die Grundlagen der Investitionsrechnung mit Übungen und den sicheren Umgang mit den gängigen Softwarelösungen. Suchen Sie in unserem Seminarkalender nach einem passenden Termin und Ort.


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