Sportstätten und öffentliche Gebäude
September 27, 2017Verwaltung
September 27, 2017
Tourismus und Kurverwaltung
Kur- und Fremdenverkehrsabgaben
Kommunen, die als Kur– oder Erholungsort anerkannt sind, betreiben einen enormen Aufwand für die Bereitstellung und den Erhalt einer entsprechenden touristischen Infrastruktur. Diese kann zum Teil über Kur– und Fremdenverkehrsbeiträge finanziert werden. Voraussetzung hierfür sind eine entsprechende Satzung sowie eine konsistente Kalkulation.
Bei der Kalkulation der Beiträge stellen sich in diesem Zusammenhang immer wieder die gleichen Fragen:
- Wie wird der öffentliche Anteil ermittelt?
- Sind einzelne Kosten, wie die Kosten für Grünpflege, ansatzfähig?
- Wie werden Tagesgäste bei der Kalkulation berücksichtigt?
- Wie können Fremdenverkehrsbeiträge der Unternehmen fair ermittelt werden?
Wir kalkulieren Ihre Gebühren
- Überprüfen und Anpassen der vorhandenen Satzung bzw. Neufassen derselbigen
- Vorstellen der Ergebnisse vor Ausschüssen und den politischen Gremie
- Themenspezifische
- Entwicklung des Kalkulationsschemas als Workshop
- Prüfung Ihrer Kalkulation
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Investitionen
- Schulungen zum Thema
Wussten Sie schon?
Um den öffentlichen Anteil (Nutzung der touristischen Einrichtungen durch die Bevölkerung) zu ermitteln, hat das Institut für Public Management ein spezielles Verfahren entwickelt, um die aktuelle Rechtsprechung umzusetzen.