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Verwaltung

Verwaltungsgebühren

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Neben den Steuern und Beiträgen machen die Gebühren innerhalb der Erträge des kommunalen Haushalts einen beträchtlichen Anteil aus. Damit die Verwaltung weiterhin kostendeckend arbeiten und höhere Gebührenerträge generieren kann, bedarf es einer regelmäßigen Berechnung und Überprüfung der kommunalen Abgaben.
Neben dem Klassiker der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen sind auch einige Bürgerdienste der Bürger-und Ord-nungsangelegenheiten gebührenpflichtig. So dürfen die Kommunen unter anderem für Leistungen des eigenen Wirkungskreises auf Antrag oder Veranlassung der Bürger und für weitere Tätigkeiten der Verwaltung per Satzung Verwaltungsgebühren erheben.

    Kontaktdaten

    Gebührentatbestand:

    Gewünschte Leistung:

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    Thomas Kusyk

    Thomas Kusyk

    030 - 3 907 907 - 61
    t.kusyk@ipm.berlin

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