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Veterinärwesen

Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

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Viele kreisfreie Kommunen haben die Aufgabe Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (SFU) durchzuführen. Für ihre Kontrolltätigkeiten dürfen die Kommunen Gebühren erheben. Da deren Kalkulation aufgrund einschlägiger Normen und Urteile ein zum Teil komplexes Unterfangen ist, erheben die meisten Kommunen lediglich die EU-Mindestgebühren. Somit bleiben sie auf erheblichen Defiziten sitzen.

Das IPM unterstützt Kommunen bei der Kalkulation von kostendeckenden und rechtssicheren Gebühren für die SFU auf Basis entsprechender EU-Verordnungen und der aktuellen Rechtsprechung. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen. Wir machen das für Sie.

Erstkalkulation
  • Erstellung einer Erstkalkulation
  • Aufwand: 4-5 Tage
Folgekalkulation
  • Erstellung einer Folgekalkulation
  • Aufwand: 1-2 Tage Ergebnis: beschlussfähige Gebühren

    Kontaktdaten

    Gebührentatbestand:

    Gewünschte Leistung:

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    Christian Müller-Elmau

    Dr. Christian Müller-Elmau

    030 - 3 907 907 - 0
    c.mueller-elmau@ipm.berlin

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